Kein Ende in Sicht: Letzte Woche sollte das Inventar aus dem polnischen Pavillon auf Betreiben von Expo Grund versteigert werden. Aus dem Termin wurde nichts. Das Verwaltungsgericht Hannover stoppte die Zwangsvollstreckung kurzfristig. Im Nachgang haben die Richter jetzt die Pfändung als unzulässig erklärt und verfügt, dass die gepfändeten Länderpavillons aus Holz sowie andere Originale aus Expozeiten wieder ausgehändigt werden müssen. Gegen den Bescheid kann noch Beschwerde eingelegt werden.
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